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Menschliche Zeitbombe

Karlsruhe − Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen für zulässig erklärt. Der BGH stand bei seiner Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der sogenannten nachträglichen Sicherungsverwahrung eines zur Tatzeit 19-jährigen Sexualmörders unter Druck von außen. Erst im Dezember hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof geurteilt, dass die deutschen Vorschriften in diesem Bereich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würden. Dennoch folgte das Landgericht Regensburg bei seiner nun vom BGH zu überprüfenden Entscheidung über die Sicherungsverwahrung den Empfehlungen von Gutachtern, wonach die sexuelle-sadistische Störung des heute 31-jährigen Mörders ihren Höhepunkt noch nicht erreicht habe.     

PAZ

Veröffentlicht am 10.03.2010

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