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Ostpreußische Kulturstiftung

Solide Grundlage für die wesentlichen Einrichtungen zur Pflege des ostpreußischen Kulturerbes

Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Einrichtungen entstanden, die das ostpreußische kulturelle Erbe erhalten und pflegen und es für die Forschung und Öffentlichkeit zugänglich machen. Diese Gründungen entstanden jedoch nicht planmäßig, sondern gingen stets auf lokale Aktivitäten einzelner Ostpreußen oder ostpreußischer Gruppierungen zurück, beispielhaft seien das Ostpreußische Jagdmuseum in Lüneburg und dessen Gründer Hans-Ludwig Loeffke genannt.

Im Laufe der Zeit gelang es dabei manchen Einrichtungen, eine Förderung aus der öffentlichen Hand zu erreichen. Die gesetzliche Grundlage dabei bildete § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG), in dem es heißt, daß Bund und Länder das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten haben. Dazu sind Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten. Bund und Länder haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern.

So konnte es nicht verwundern, daß manche Aktivitäten des Lüneburger Ostpreußischen Landesmuseums, des Kulturzentrums Ostpreußen in Ellingen und der Oberschleißheimer Ost- und Westpreußenstiftung e.V. nicht koordiniert waren und nebeneinander herliefen, anstatt sich gegenseitig zu unterstützen und zu verstärken. Ferner kam hinzu, daß die Trägerschaft der genannten drei Einrichtungen jeweils verschieden war und sich so für die fördernden Ministerien in Bonn, Hannover und München Probleme bei einer sinnvollen Aufteilung der Mittel ergaben. Auf diesem Hintergrund entstand Ende der 1980er Jahre im Bundesministerium des Innern der Gedanke, diese Einrichtungen organisatorisch, nicht aber räumlich und inhaltlich, unter dem Dach einer Stiftung zusammenzufassen. Die zu gründende "Ostpreußische Kulturstiftung" sollte die Effizienz der Arbeit erhöhen und zur besseren Koordinierung der Tätigkeiten im kulturellen Bereich beitragen.

Zur Durchführung der vielen vorzubereitenden Maßnahmen wurde der Verein "Ostpreußische Kulturstiftung e.V." am 19. Januar 1991 gegründet.

Unter Mithilfe der Regierung von Mittelfranken, des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst und des Finanzamtes in Ansbach wurden Entwürfe zum Stiftungsgeschäft und zur Stiftungssatzung erarbeitet.

Vorbehalte der Ost- und Westpreußenstiftung in Bayern e.V. gegenüber der Satzung führten zu deren Ausscheren aus der Reihe der Stifter.

Die Vorbereitungen liefen dennoch weiter, bis im Oktober 1992 zu Hannover die Satzung der Ostpreußischen Kulturstiftung von bevollmächtigten Vertretern der Landsmannschaft Ostpreußen e.V., Hamburg, und des Ostpreußischen Jagd- und Landesmuseums e.V., Lüneburg, unterzeichnet werden konnte. Nachdem auch das Bayerische Kultusministerium Anfang Dezember 1993 die Satzung genehmigt hatte, konnte der Vorsitzende des Stiftungsrates, der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, Wilhelm v. Gottberg, zur konstituierenden Sitzung am 21. Januar 1994 nach Lüneburg einladen.

Die Ostpreußische Kulturstiftung hat nach Abschluß von Nutzungsverträgen über den Betrieb der beiden Einrichtungen in Lüneburg und Ellingen seine Arbeit auf eine feste und geregelte Grundlage gestellt. Alle Vorgänge in den Häusern lassen sich so von den fördernden Stellen gut überprüfen, nachdem sie zuvor in den Gremien behandelt worden sind. Der von vornherein offene Charakter der Stiftung, der weitere Beitritte und kulturelle Maßnahmen aller Art zuläßt, kann in der Zukunft zu einer durchaus wünschenswerten Aufgabenvermehrung führen, für die allerdings die nötigen Finanzmittel bereitstehen müssen. In dieser Hinsicht ist vor allem an die Aufstockung des Stiftungskapitals gedacht. Hier angelegtes Geld ist nicht verloren, sondern sichert durch seinen Zinsertrag das ostpreußische Kulturerbe als Teil des Deutschen Kulturgutes auch für die nächsten Generationen.